Wohngeld ist der monatliche Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten (Lastenzuschuss) von Eigentümerinnen und Eigentümern, auf den Sie nach den gesetzlichen Regeln des „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ einen Anspruch haben.
Der Wohnkostenzuschuss soll Ihnen helfen, die steigenden Wohnkosten zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit einem geringen Einkommen.
Seit Januar 2023 gilt das Wohngeld-Plus-Gesetz, das den Personenkreis der Berechtigten erheblich erweitert und den staatlichen Miet- bzw. Lastenzuschuss um eine Heizkostenkomponente ergänzt hat. Laut Stiftung Warentest erhalten die Haushalte dann im Schnitt 370 Euro Zuschuss im Monat. Einen Antrag auf Fristwahrung sollten Sie stellen, wenn man noch etwas Zeit braucht, die erforderlichen Formulare und Unterlagen zusammen zu stellen. Sie erhalten dann später das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat des Eingangs dieses Schreibens bei der Zentralen Wohngeldstelle.